Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflichten eines Bauunternehmers gegenüber dem Bauherrn
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Werkunternehmers bei der Errichtung eines Swimmingpools im Garten des Auftraggebers; §§ 631, 241 Abs. 2, 823 Abs. 1 und 2 BGB
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 631; BGB § 823
Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem mit den Gefahren einer Baustelle vertrauten Bauherrn L - Justiz Baden-Württemberg
§ 241 Abs 2 BGB, § 253 BGB, § 631 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Bauunternehmers bei einer Baustelle im Garten seines Privathauses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflichten eines Bauunternehmers gegenüber dem Bauherrn - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen gegenüber dem Bauherrn?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bauherrin stürzt in Pool-Baustelle - Bauunternehmer haftet nicht: Wer auf einer Baustelle herumspaziert, muss aufpassen!
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Begrenzte Verkehrssicherungspflichten des Bauunternehmers bei Bauarbeiten innerhalb eines abgeschlossenen Gartens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Bauherrn reduziert! (IBR 2013, 745)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 21.02.2013 - 8 O 292/12
- OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 135
- NZBau 2013, 775
- VersR 2014, 210
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82
Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
Bei diesem Personenkreis konnte davon ausgegangen werden, dass sie mit den Gegebenheiten und üblichen Gefahren einer Baustelle vertraut waren (BGH NJW 1985, 1078 Juris-Rn. 13; OLGR Hamm 2002, 190).Der Bauunternehmer muss im Allgemeinen auch nicht dafür sorgen, dass mit den Gegebenheiten einer Baustelle nicht vertraute Besucher ohne sachkundige Führung gefahrlos auf einer Baustelle umhergehen können (BGH, NJW 1985, 1078 Juris-Rn. 16).
- BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01
Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
Eine offensichtlich fehlende Erfolgsaussicht ist dann anzunehmen, wenn für jeden Sachkundigen ohne längere Nachprüfung erkennbar ist, dass die vorgebrachten Berufungsgründe das angefochtene Urteil nicht zu Fall bringen können (vergl. hierzu die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, Bundestagsdrucksache 10/6409, S. 9, unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NJW 2002, 814). - BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
Offensichtlichkeit setzt dabei nicht voraus, dass die Aussichtslosigkeit gewissermaßen auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (a.a.O. unter Verweis auf BVerfGE 82, 316).
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09
Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
Er hat ein "Unglück" erlitten und kann dem Schädiger kein "Unrecht" vorhalten (zum Ganzen: BGH, NJW 2010, 1967 m. zahlr. w. N.). - OLG Hamm, 20.05.1999 - 6 U 202/98
Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Generalbauunternehmers bei einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
Erschwernisse, die bereits mit beiläufigem Blick erkennbar sind und durch eine besonders vorsichtige Gehweise ausgeglichen werden können, müssen hingenommen werden (OLG Hamm, BauR 1999, 1325). - Drs-Bund, 11.11.1986 - BT-Drs 10/6409
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2013 - 5 U 37/13
Eine offensichtlich fehlende Erfolgsaussicht ist dann anzunehmen, wenn für jeden Sachkundigen ohne längere Nachprüfung erkennbar ist, dass die vorgebrachten Berufungsgründe das angefochtene Urteil nicht zu Fall bringen können (vergl. hierzu die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, Bundestagsdrucksache 10/6409, S. 9, unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht NJW 2002, 814).